Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Der Handyladen Vertriebs GmbH – nachfolgend Handyladen genannt:

1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstigen rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche Vereinbarungen auch durch unsere Mitarbeiter haben keine Geltung. Für die Entsorgung evtl. Verpackungsmaterialien hat der Empfänger selbst Sorge zu tragen.

2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Verkaufsangestellten des Handyladens sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Preise
Soweit nicht anders angegeben wird, halten wir uns an die in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Preise gebunden. Maßgebend für die einzelnen Lieferungen sind die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise. Mögliche Preiserhöhungen werden rechtzeitig vor Auftragsausführung mitgeteilt. Die in den Preislisten aufgeführten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abweichend davon verstehen sich Preise für Endkunden (nicht vom Handyladen autorisierte Händler) inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, Porto u. Verpackung, werden gesondert berechnet. Bei Bestellungen unter 50,00 EUR ist der Handyladen zur Deckung der Auftrags- und Abwicklungskosten berechtigt, eine Aufwandspauschale von 10,00 EUR zusätzlich zu den Porto- und Verpackungskosten zu erheben.

4. Lieferung
Die vom Handyladen genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportversicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und zu dessen Lasten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.b. bei Betriebsstörungen sowie Betriebsbeeinschränkungen beim Handyladen oder Lieferanten und ähnliche, nicht vom Handyladen zu vertretende Umstände) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, steht dem Käufer ein Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt sinngemäß auch bei Lieferungen ab Lager des Lieferanten vom Handyladen. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6. Beanstandungen und Gewährleistung
Wir gewähren auf alle Produkte eine Garantie von sechs Monaten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Garantie gilt ab Verkaufsdatum an den Händler oder Kunde. Bei Garantieleistungen hat der Händler hierüber den Nachweis zu führen, und zwar in Form einer Rechnungskopie. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Im Garantiefall hat der Käufer das fehlerhafte Gerät direkt an die Serviceabteilung des Geräteherstellers zu übersenden. Diese können jederzeit beim Handyladen angefordert werden. Von dort erhält der Käufer entweder das reparierte Gerät oder ein Ersatzgerät zurückgesandt. Sofern die Serviceabteilung des Geräteherstellers in unseren Einkaufsunterlagen nicht verzeichnet ist, erfolgt die Übersendung des fehlerhaften Gerätes an uns. Stellen wir bei dem Einschicken von Geräten zur Garantie-Reparatur oder zur Reparatur fest, dass diese nicht defekt sind, werden von uns Überprüfungs- und Versandkosten berechnet. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes und vor Verwendung der Ware, schriftlich, unter genauer Bezeichnung der Beanstandung mitzuteilen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht an den Käufer unmittelbar, sondern an einen vom Käufer benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Käufer die Ware seinerseits weiterleitet. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wird von dem Käufer ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht, erfolgt nach unserer Wahl entweder eine Nachbesserung, Neulieferung oder Rücknahme der Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages. Wird die Nachbesserung durch Rücksendung des Gerätes durchgeführt und tritt während der Dauer der Nachbesserung in unseren Räumlichkeiten eine Verschlechterung oder Beschädigung des Gerätes auf, so haften wir dafür nur im Falle grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Klauseln enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, insbesondere für Schäden, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen, Mangelfolgeschäden oder wegen verspäteter Lieferung, ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung stehen dem Käufer weder gegen unsere Angestellten und Erfüllungsgehilfen noch gegen uns zu. Dies gilt nicht, soweit uns oder unseren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, jedoch beschränkt sich auch insoweit unsere Haftung auf den direkten Schaden. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware, insbesondere auch gelabelte Geräte (Netzbetreiberlabel), berechtigen nicht zur Mängelrüge. Zur Vornahme der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, ansonsten werden wir von der Gewährleistungspflicht frei. Waren, welche von uns speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung. Für sie ist jede Art der Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, daß uns Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnte. Für Akkus und Batterien können wir keine Garantie übernehmen.

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten an allen Lieferungen das Eigentum bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder sonstige Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Wird die Ware mit anderen verarbeitet, so erfolgt die Herstellung für uns und wir erwerben schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Waren bzw. aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellten Produkte. Wird die Vorbehaltsware von dem Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Liefervertrages verwandt, so wird die Forderung aus diesem Vertrag im gleichen Umfang im Voraus an uns abgetreten. Wir werden die abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt im kaufmännischen Verkehr kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach der Rücknahme des Kaufgegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen. Der Käufer verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

8. Zahlung
Grundsätzlich erfolgt die Lieferung, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, per Nachnahme bzw. in Bar. Bei Lieferung auf Rechnung müssen die Modalitäten gesondert vereinbart werden. Sollte der Käufer die gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhalten, so erfolgen weitere Belieferungen ohne Ankündigung per Nachnahme. Skonti dürfen nur beansprucht werden, wenn Sie von uns auf der Rechnung zugesagt worden sind. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, so daß die Zahlungsverpflichtung erst nach vollständiger Gutschrift bei uns als erbracht gilt. Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel angenommen. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe von mindestens 4 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Verzugszinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen hinfällig. Ferner können wir weitere Lieferungen auf diesen sowie auf andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen, Vorauskasse sowie bei Verschulden Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die vorausgenannten Rechte stehen uns auch dann zu, wenn hinsichtlich des Käufers, seiner Gesellschafter oder der Unternehmen seines Bereichs Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, zur Rückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur dann zu, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung, sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sind weder gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen noch gegen dem Handyladen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

10. Gewerbliche Schutzrechte
Wir sind dem Käufer nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn durch den Vertrieb oder Gebrauch der von uns gelieferten Ware gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden.

11. Rückgabe / Rücksendungen
Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und originalverpackt (komplette, unbeschädigte Originalverpackung, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.) sein. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10 % (mindestens € 20,00) für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Sonderbestellungen/Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Alle Rücksendungen bedürfen der Zustimmung vom Handyladen und reisen auf Gefahr und Kosten (inkl. aller Transport- und sonstigen Nebenkosten) des Absenders, ansonsten werden Rücksendungen von uns nicht angenommen.

12. Schadensersatz bei Nichtabnahme
Nimmt der Besteller abredewidrig die Ware nicht ab, so haftet er uns für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit 20 % des Nettorechnungsbetrages zzgl. Mehrwertsteuer pauschal vereinbart. Darüber hinaus hat der Besteller die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und für Rechtsbeziehungen mit dem europäischen Ausland das Einheitliche Kaufgesetz (EKG). Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person ist, wird Aschaffenburg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten bestimmt. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.

Der Handyladen Vertriebs GmbH